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Hier geht´s zu den FAQs:

Alles Wissenswerte zur Bürgeraktie der Regionalwert AG Freiburg-Südbaden haben wir für Sie hier in den FAQs zusammengefasst.

Fehlt noch etwas? Dann einfach mit unserem Team in Kontakt treten.

Allgemeinen Informationen zur Aktie:

Eine Namensaktie ist eine Aktie, die im Aktienregister der Aktiengesellschaft auf den Namen ihres Inhabers eingetragen ist, was auch in der Fachsprache als vinkulierte Namensaktie genannt wird.

Alle Aktion:innen sind der Aktiengesellschaft also namentlich bekannt.

Alle wesentlichen Informationen zu unseren Aktien finden Sie im Wertpapier-Informationsblatt (WIB). Das letzte WIB wurde für die die Aktienausgabe vom 15. Oktober 2021 bis 31. Januar 2022 erstellt. Als Aktiengesellschaft sind wir verpflichtet ein WIB zu erstellen, welches von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und genehmigt ist.

Jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland kann Aktien zeichnen. Auch Firmen, Stiftungen oder Vereine mit Sitz in Deutschland können Aktionär:in der Regionalwert AG Freiburg-Südbaden werden. Ehepaare können nicht gemeinsam zeichnen.

Aktienerwerb, Mittelverwendung, und weiteres:

Grundsätzlich können Aktien innerhalb der regelmäßigen stattfindenden Aktienausgaben erworben werden. Eine neue Aktienausgabe wird es in naher Zukunft nicht geben.

Gerne können Sie aber auch schon früher Aktien kaufen. Durch unseren Drittanbieter „Umweltfinanz“ besteht die Möglichkeit auch unterjährig Aktionär:in zu werden.

Der Nennwert der Aktie beträgt 500 EUR. Wäre der Nennwert der Aktie niedriger, könnten zwar mehr Menschen Aktionär:innen werden, jedoch brächte das deutlich mehr an Arbeitsaufwand in der Aktionärsverwaltung für die Regionalwert AG Freiburg-Südbaden und nicht unbedingt mehr Kapital mit sich.

 

Wie bereits oben formuliert beträgt der Nennwert einer Aktie EUR 500.

Bei der letzten Aktienausgabe 2022 wurde zusätzlich ein Ausgabeaufschlag (Agio) von 20 % (EUR 100) für Altaktionäre/-aktionärinnen sowie 25 % (EUR 125) für Neuaktionäre/-aktionärinnen erhoben. Das Agio wird durch die Regionalwert AG Freiburg-Südbaden erhoben, um die Rechts- und Beratungskosten für die Kapitalerhöhung sowie die Erstellung des Wertpapierprospekts/Wertpapierinformationblatts (WIB) und dessen Prüfung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu finanzieren. Das Agio ist außerdem für etwaige Wertkorrekturen auf den Nennwert der Aktie dienlich.

Der Aktien(ver)kaufswert über den Zweitmarkt unseres Handelspartners Umweltfinanz orientiert sich klassisch nach den Preisangeboten von Verkäufer und Kaufinteressenten, ist somit auch Verhandlungssache zwischen den Parteien.

Bei den Aktien der Regionalwert AG Freiburg handelt es sich um vinkulierte Namensaktien. Diese Form von Aktie wird weder an einer Börse gehandelt, noch für den Handel in einem anderen organisierten Markt angeboten, oder im sogenannten Freiverkehr/Open Market gelistet.

Unsere Aktien werden über den Zweitmarkt unseres Handelspartners Umweltfinanz geregelt.

Der Vorstand der Regionalwert AG Freiburg-Südbaden ist in der Mittelverwendung an die Satzung der Regionalwert AG Freiburg-Südbaden gebunden. Zudem ist der Aufsichtsrat ein aus sechs Aktionär:innen bestehender Gremium der Aktionärsschaft, welches die Tätigkeiten des Vorstands überprüft. Im jährlichen Geschäftsbericht der Regionalwert AG Freiburg werden die Geschäftstätigkeiten offengelegt.

Darüber hinaus haben Sie als Aktionär:in selbst die Möglichkeit, während der jährlich stattfindenden Hauptversammlung im Rahmen Ihrer Stimmrechte Einfluss auf die langfristige Geschäftspolitik zu nehmen. Die Regionalwert AG Freiburg-Südbaden informiert zudem die Aktionär:innen und die interessierte Öffentlichkeit über laufende Projekte in Form von Newsletter, Beiträge auf unserer Website und Social Media.

Die Regionalwert AG Freiburg hat das Ziel eine gesamtwirtschaftliche, also ökologische, soziale, regionale als auch finanzielle Rendite zu erwirtschaften. Hintergrund ist, dass Investitionen in die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sich meist erst langfristig rentieren. Wir betrachten die finanziellen Rendite gegenüber den sozialen und ökologischen Renditen des Wirtschaftens als gleichwertig. Alle Betriebe, an denen wir uns beteiligt haben, berichten den Aktionär:innen anhand von Kriterien, wie sie diese Werte erhalten und steigern wollen.

Seit ihrer Gründung hat die Regionalwert AG Freiburg noch keine finanzielle Dividende an die Aktionär:innen ausschütten können. Es ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob eine solche finanzielle Rendite in den nächsten Jahren gezahlt werden wird. Trotz der teilweisen guten Umsatzentwicklungen der Partnerbetriebe, die sich mittlerweile auch zum Teil in ihren positiven Jahresergebnissen widerspiegeln, müssen erst die geplanten, kumulierten Anfangsverluste auf den Ebenen der Partnerbetriebe und der AG abgebaut werden, bevor eine Dividende an die Aktionär:innen ausgezahlt werden kann.

Schenkung, Verkauf und Erbfall:

Ja, die Regionalwert-Aktie kann an eine andere Person verschenkt werden. Schreiben Sie bei Interesse einfach eine E-Mail an .

Eine Rücknahme im Sinne eines (Rück)Kaufes durch die Herausgeberin, die Regionalwert AG Freiburg-Südbaden, ist uns nach dem Aktienrecht nicht gestattet.

Grundsätzlich liegt es im Interesse der Regionalwert AG Freiburg-Südbaden mit dem eingeworbenen Aktienkapital der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu wirtschaften, um so dem Ziel der Agrarwende gerecht zu werden und die nötigen strukturellen Veränderungen in der (ökologischen) Land- und Ernährungswirtschaft mitzugestalten. Möchten Sie weiterhin die Arbeit der Regionalwert AG Freiburg-Südbaden unterstützen aber selbst Ihre Aktienanteile nicht mehr verwalten, so kann die Aktien beispielsweise an die Forschungsgesellschaft die Agronauten  als Schenkung überführt werden.

Wollen Sie dennoch Ihre Aktie veräußern, können Sie Ihre Aktie(n) über den Zweitmarkt der Handelsplattform Umweltfinanz anbieten. Die Umweltfinanz gewährleistet dabei eine ordnungsgemäße Abwicklung.

 

Für die Übertragung der Aktien an die Erben benötigen wir eine Sterbeurkunde sowie ein eröffnetes Testament oder Erbschein.

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